Corona-Regelungen
für Stadtführungen, Sparrenburg und Tourist-Information
Seit 3. April 2022
In den Gebäuden der Stadt Bielefeld wird das Tragen einer Maske empfohlen. (Stand: 26.05.2022)
Bis 3. April 2022
Zur Bekämpfung der Pandemie gelten in Bielefeld folgende Regelungen und Informationen:
3-G-Nachweis
Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahre
Tickets sind nur in Verbindung mit
- einer Bescheinigung für vollständig geimpfte Personen
- einer Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) für genesene Personen
- einer Bescheinigung eines negativ Testergebnisses (Antigen-Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden)
Der Nachweis und ein Ausweisdokument müssen beim Einlass vorgezeigt werden. Sollte kein Nachweis vorliegen, darf die Person nicht an der Führung teilnehmen.
Jugendliche / Kinder
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen ihren Schülerausweis vorlegen. Schulkinder benötigen keinen zusätzlichen Nachweis, solange sie aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen gelten. Schulkinder, die an regelmäßigen Schultestungen aufgrund von Ferien, Krankheit oder ähnl. nicht teilnehmen, brauchen einen personalisierten negativen Corona-Test. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Nachweis. Sie sind ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.
Maskenpflicht
Es gilt Maskenpflicht (medizinische Maske) in allen Innenräumen (BIZ, Tourist-Information, Turm, Kasematten, Rathaus, Kirchen, Restaurants etc. …)
Dringend empfohlen wird das Tragen von Masken auch an Orten, an denen es schwer werden kann, den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
AHA-Formel
Neben dem Tragen einer Maske bitte auch die Hygieneregeln beachten und immer genügend Abstand halten.
[aktualisiert 23.03.2022]
Zum Nachlesen!
- Coronaschutzverordnung des Landes NRW
- Aktuell gültige Regelungen und Informationen für alle Bereiche der Stadtgesellschaft
- Informationen der Landestourismus-Organisation NRW

Tourist-Information
Mo-Fr: 10 - 18 Uhr
Sa: 10 - 14 Uhr