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Corona-Regelungen

für Stadtführungen, Sparrenburg und Tourist-Information

 

Seit 3. April 2022

Welche Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie seit dem 3. April 2022 gelten, erfahren Sie beim Land NRW und auf  www.bielefeld.de.

In den Gebäuden der Stadt Bielefeld wird das Tragen einer Maske empfohlen. (Stand: 26.05.2022)


Bis 3. April 2022

Zur Bekämpfung der Pandemie gelten in Bielefeld folgende Regelungen und Informationen:

3-G-Nachweis

 

Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahre

Tickets sind nur in Verbindung mit

  • einer Bescheinigung für vollständig geimpfte Personen
  • einer Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) für genesene Personen
  • einer Bescheinigung eines negativ Testergebnisses (Antigen-Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden; PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden)

Der Nachweis und ein Ausweisdokument müssen beim Einlass vorgezeigt werden. Sollte kein Nachweis vorliegen, darf die Person nicht an der Führung teilnehmen.

Jugendliche / Kinder

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen ihren Schülerausweis vorlegen. Schulkinder benötigen keinen zusätzlichen Nachweis, solange sie aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen gelten. Schulkinder, die an regelmäßigen Schultestungen aufgrund von Ferien, Krankheit oder ähnl. nicht teilnehmen, brauchen einen personalisierten negativen Corona-Test. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Nachweis. Sie sind ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.

 

Maskenpflicht

Es gilt Maskenpflicht (medizinische Maske) in allen Innenräumen (BIZ, Tourist-Information, Turm, Kasematten, Rathaus, Kirchen, Restaurants etc. …)
Dringend empfohlen wird das Tragen von Masken auch an Orten, an denen es schwer werden kann, den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

 

AHA-Formel 

Neben dem Tragen einer Maske bitte auch die Hygieneregeln beachten und immer genügend Abstand halten. 

[aktualisiert 23.03.2022]


 

Zum Nachlesen!
 

  • Coronaschutzverordnung des Landes NRW
  • Aktuell gültige Regelungen und Informationen für alle Bereiche der Stadtgesellschaft
  • Informationen der Landestourismus-Organisation NRW

 

 

Tourist-Information

Tourist-Information
im Neuen Rathaus
Niederwall 23
33602 Bielefeld
T  0521 51 69 99
touristinfo@bielefeld-marketing.de
Tourist-Information
Öffnungszeiten

Mo-Fr: 10 - 18 Uhr
Sa: 10 - 14 Uhr

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