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Schallplatten- und CD Börse
Am Sonntag, den 26.05.24 in der Zeit zwischen 11 Uhr und 16 Uhr findet auf dem Gelände der Cantine eine Schallplatten- und CD Börse statt.
Der Eintritt für Besucher beträgt 3 Euro
Wer als Gewerbetreibender oder Privatperson seine Ware anbieten möchte, zahlt für den laufenden Meter 10 Euro. Tische sind selber mitzubringen. In der Halle selbst gibt es nur eine begrenzte Stellplatzkapazität.
Für das Außengelände empfehlen wir allen Teilnehmenden, denen kein Hallenplatz zugewiesen wurde, das Mitbringen eines wetterfesten Pavillons etc.
Anmeldung unter: info@cantine-bielefeld.de
Teilnahmebedingungen für Händler /Aussteller der Schallplatten- und CD Börse am 26.05.2024
Jeder (Gewerbetreibende/Privatleute) kann mit dem entsprechenden Warenangebot (Ton- und Bildträger, Fachzubehör) unter Anerkennung dieser Bedingungen teilnehmen.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Ein kostenloser Rücktritt ist nur bis 2 Wochen vor der Veranstaltung möglich und hat in Schriftform zu erfolgen. Danach ist ein Rücktritt mit Kosten verbunden und zwar ein pauschalierter Betrag in Höhe 100 % der Standmiete.
Die Standmiete beträgt pro laufender Meter 10,00 €
Die Standmiete ist steuerfrei (gem. § 4 Nr. 12 a UstG) und enthält 19% MwSt.
Die genannten Termine/Orte sind unverbindlich. Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Börse.
Bei Eintritt der Bedingungen ist er an sein Angebot gebunden (vgl. auch § 145 BGB). Sollte eine Börse nicht stattfinden, erfolgt umgehende Information, ebenso wenn eine Teilnahme nicht möglich ist (z.B. weil ausgebucht).
Bereits gezahlte Miete wird zurückerstattet.
Ein Anspruch auf die Zusendung einer Bestätigung besteht nicht. Der Aussteller ist, auch wenn er keine Bestätigung erhalten hat, zur Teilnahme verpflichtet.
Die Standmiete ist spätestens am Veranstaltungstag beim Betreten der Halle fällig.
Der Aufbau erfolgt in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr.
In der Halle selbst gibt es nur eine begrenzte Stellplatzkapazität.
Für das Außengelände empfehlen wir allen Teilnehmenden, denen kein Hallenplatz zugewiesen wurde, das Mitbringen eines wetterfesten Pavillons etc.
Die auf den Börsen für Ankauf, Verkauf und Tausch zugelassenen Waren beschränken sich ausschließlich auf Tonträger aller Art mit Zubehör, sowie Fachliteratur, Videos und Fanartikel musikalischen Inhalts.
Jeder Händler/Aussteller ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen (gewerberechtlich, urheberrechtlich) seiner angebotenen Waren allein verantwortlich.
Waren mit nationalsozialistischen Inhalten sind auf der Schallplatten- und CD Börse
grundsätzlich verboten; bei Zuwiderhandlungen erfolgt sofortiger Ausschluss, auch von weiteren Veranstaltungen!
Außerdem ist der Veranstalter von jeglichen daraus resultierenden Schadensersatz-forderungen Dritter befreit.
Das Abspielen von Musik auf den Börsen ist verboten.
Dies hat folgenden Hintergrund:
Das öffentliche Abspielen von Musik ist gemäß den GEMA – Bestimmungen gebührenpflichtig.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Händler/Aussteller für die Einhaltung aller GEMA – Bestimmungen Eigenverantwortung trägt und gegebenfalls die Gebühren zu entrichten hat.
Seitens des Veranstalter erfolgt keine öffentliche gebührenpflichtige Musikvorführung.
Eine Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.
Gewerbliche Händler erklären durch Ihre Unterschrift, dass sie im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sind, und diese bei Aufforderung vorzeigen können.
Der Händler/Aussteller haftet für die Verkehrssicherheit seines Standes, Haftungsansprüche für Sach – und Körperschäden werden vom Veranstalter nicht übernommen.
Die Standreservierung ist ohne Abstimmung mit dem Veranstalter nicht auf Dritte übertragbar. Der Veranstalter hat das Hausrecht, Gerichtsstand ist Bielefeld.
Die Stände sind so zu verlassen, wie sie bei Veranstaltungsbeginn vorgefunden wurden. Anfallender Müll ist selbstständig zu entsorgen.
Bei Nichtbeachtung werden zusätzlich anfallende Reinigungskosten an die betreffenden Händler weitergereicht.
Das Rauchverbot in der Halle ist unbedingt einzuhalten
Infos
Cantine