Bielefelder Veranstaltungsklassiker kann nicht genehmigt werden und könnte im Idealfall durch ein Alternativkonzept ersetzt werden
Bielefeld Marketing, Veranstalter des jährlichen Weinmarkts in der Altstadt, und die Stadt Bielefeld haben in den vergangenen Tagen intensiv über den geplanten Termin (1. bis 6. September 2020) gesprochen. „Diverse Konzepte wurden geprüft, die aus Sicht der Stadtverwaltung leider unter den Gegebenheiten und der aktuellen Corona-Schutzverordnung, die Weinfeste explizit untersagt, nicht genehmigungsfähig sind“, sagt Ingo Nürnberger, Dezernent für Soziales und Leiter des Corona-Krisenstabes der Stadt.
Die Veranstaltung hätte nur in einer solch abgewandelten Weise stattfinden können, dass sie ihren Charakter verloren hätte und für den Veranstalter sowie die beteiligten Gastronomen wirtschaftlich nicht tragfähig gewesen wäre.
Das bedeutet, dass der Weinmarkt 2020 nicht stattfinden kann. „Es ist sehr schade, dass wir in diesem Jahr auf den Weinmarkt verzichten müssen, und dieses Bedauern spüren wir auch bei unseren Ansprechpartnern in der Verwaltung“, sagt Martin Knabenreich, Geschäftsführer von Bielefeld Marketing.
„Diese Nachricht trifft natürlich die Gastronomie, der wir gemeinsam an dieser Stelle ein Signal geben wollen“, sagt Nürnberger, und Knabenreich erläutert: „Wir prüfen darum gemeinsam ein Konzept für einen alternativen Gastronomie-Markt, der zu einem späteren Zeitpunkt im Spätsommer stattfinden könnte.“ Hierzu sollen die Gespräche zwischen den Beteiligten fortgesetzt sowie die DEHOGA Ostwestfalen als zentraler Ansprechpartner der Gastronomie eingebunden werden.